TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Kennst du nicht auch eine Geschichte um Erbstreitereien? Besonders bei Immobilienvermögen kommt es immer wieder zu Erbengemeinschaften, die nicht selten als Streitgemeinschaften enden und Familien und Geschwister entzweien. Aber auch sonst kann die Umsetzung eines Testaments belastend für die ganze Familie sein. Neben Emotionen und Anspannung sowie den weiterlaufenden beruflichen und sozialen Verpflichtungen kommt oft die räumliche Distanz hinzu. Als Testamentsvollstrecker stelle ich sicher, dass dein Wille nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird. Bereits im Vorfeld unterstütze ich dich bei der Testamentsgestaltung und halte in einem Notfallordner die wichtigsten Dokumente bereit, damit du und deine Angehörigen sich auf das Wesentliche konzentrieren können und nicht überfordert werdet.
Warum eine Testamentsvollstreckung für dich sinnvoll sein kann
In Deutschland haben Menschen oft erhebliche Vermögen zu vererben. Statistiken zeigen, dass jeder Fünfte ein Vermögen von einer Viertelmillion Euro oder mehr hinterlässt. Häufig vererbt werden Geld, Hausrat, Immobilien, Schmuck, Autos, Wertpapiere, Unternehmen und sogar Gold oder Münzen.
Wir vereinbaren unsere Vergütung in der Testamentsvollstreckung i.d.R. in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamantsvollstreckers oder bei der Übernahme nur einzelner Aufgaben nach Abrechnung mit unserem Stundensatz:
- Stundensatz 150,00€ zzgl. MwSt.
- bis 350.000€ Nachlasswert 4,0% zzgl. MwSt.
- bis 700.000€ Nachlasswert 3,0% zzgl. MwSt.
- bis 3.500.000€ Nachlasswert 2,5% zzgl. MwSt.
- bis 7.000.000€ Nachlasswert 1,5% zzgl. MwSt.
- bis 25.000.000€ Nachlasswert 1,0% zzgl. MwSt.
- über 25.000.000€ Nachlasswert 0,5% zzgl. MwSt.
mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe. Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 360.000€ beträgt der Grundbetrag nicht 10.800€ zzgl. MwSt. (=3,0% von 360.000€), sondern 14.000€ zzgl. MwSt. (=4,0% von 350.000€).
Sonstiges
Bei aufwändigen Grundtätigkeiten, schwieriger Auseinandersetzung des Nachlasses, einer komplexen Nachlassverwaltung, aufwendiger oder schwieriger Gestaltungsaufgaben oder umfangreicher Steuerangelegenheiten kann ein Zuschlag von 2/10 bis 10/10 fällig werden.
Bei einer Dauertestamentsvollstreckung wird eine jährliche Vergütung vereinbart.
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