UNSERE LEISTUNGEN
Wir bieten eine Bandbreite von Dienstleistungen, die dir helfen deine Vorsorge zu regeln und dauerhaft ein selbstbestimmtes Leben zu erhalten. Wir unterstützen dich und deine Hinterbliebenen zudem auch im Erbfall den Familienfrieden zu wahren und Streitigkeiten vorzubeugen.
Notfallplanung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der strukturierten Notfallplanung und entwickeln und erstellen einen ganz individuellen Notfallplan. Dabei schauen wir uns auch den Liquiditätsbedarf unsere Mandanten und der Familien in verschiedenen Notfallsituationen an und geben Hilfestellungen, wie dieser gedeckt werden kann.
Anwaltliche Vorsorgedokumente
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung ihrer, individuell durch einen Fachanwalt erstellten, Vorsorgedokumente (Testament, Vorsorgevollmacht, Partientenverfügung, etc.). Damit unsere Mandanten und ihre Familien rechtlich und für die individuelle Situation passend geschützt sind. Wir bereiten gemeinsam mit unseren Mandanten alles für unsere kooperierenden Fachanwälte im Erbrecht vor, damit diese die Dokumente fachlich in Form gießen und rechtlich sauber formulieren, damit unsere Mandanten im Ernstfall keine bösen Überraschungen erleben. Wir vermitteln die individuellen, durch einen Fachanwalt erstellten, Vorsorgedokumente zum attraktiven Festpreis.
Testamentsvollstreckung
Als beruflicher Testamentsvollstrecker können wir von unseren Mandanten in ihren letztwilligen Verfügungen mit der Vollstreckung ihres letzten Willens beauftragt werden. Wir sorgen dafür, dass der letzte Wille im Sinne des Erblassers umgesetzt wird und sorgen mit einer professionellen Distanz dafür, dass der Nachlass möglichst harmonisch und ohne Streit unter den Hinterbliebenen verteilt wird. Eine angeordnete Testamentsvollstreckung schützt die Erben vor bürokratischen Aufgaben und Verwaltungsaufwand und schenkt ihnen mehr Raum zur Trauer.
Nachlass-Service
Alle Aufgaben, die wir im Rahmen der Testamentsvollstreckung abnehmen, können wir auch über den nachlass-Service übernehmen. Der Unterschied liegt lediglich in der Beauftragung. Während wir bei einer Testamentsvollstreckung vom Erblasser im Testament beauftragt werden, können die Erben gemeinschaftlich den Nachlass-Service in Auftrag geben. Die Erben können alle anfallenden Aufgaben abgeben, was häufig der Fall ist, wenn die Erben weit weg wohnen und sich z.B. nicht um Wohnungsauflösungen, Immobilienverkauf, Verteilung von Vermächtnissen oder die Erbschaftssteuererklärung kümmern können oder wollen. Alternativ können auch nur einzelne Aufgaben abgegeben werden.
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